Mit Brief und Siegel. Wer ein Grundstück erwirbt, der ist Eigentümer einer Ackerfläche oder eines Bauplatzes usw. Allein ein Handschlag genügt nicht, um Eigentümer zu werden, denn was geschrieben ist, liest man. In den meisten Ländern gibt es ein amtliches Verzeichnis, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. Klar kannst du einem Freund per Handschlag eine Wiese abkaufen. Du kannst sie sogar über viele Jahre als dein Eigentum ansehen und auch nutzen. Du gestaltest diesen Grund nach deinen Vorstellungen. Du pflanzt Bäume und Büsche. Du legst schöne Wege an und pflegst den Rasen fachmännisch. Du gräbst einen Brunnen und legst einen Gartenteich an und setzt darin Fische ein. Nach ein paar Jahren bist du sehr stolz auf deine Arbeit. Du freust dich in deiner inzwischen zur Oase gewordenen Gartenanlage. Jetzt kannst du viele Leute zu Gartenpartys und Grillfeste auf dein so beeindruckendes Grundstück einladen. Du wirst von deinen Gästen gelobt und du fühlst dich als Eigentümer deines malerisch bearbeiteten Bodens großartig. Da steht auf einmal ein junger Mann vor deiner Gartentüre und bittet dich um ein Gespräch unter vier Augen. Du willst ihn schon von deinem Grund und Boden vertreiben, da zeigt er dir ein Schreiben von einer Behörde. In dem Schreiben steht, dass er der Erbe dieses Grundstücks ist. Das kann doch gar nicht sein, erwiderst du ihm. Ich habe das Grundstück vor vielen Jahren von ihrem Vater per Handschlag erworben. Über all die Jahrzehnte ging alles gut. Ich machte aus einer Wiese dieses ausgezeichnete Stück Land mit einem Brunnen, mit Bäumen und Sträucher. Meine Fische im Teich gehören mir auch. Die vielen Arbeitsstunden, die ich hier verbracht habe, sollen umsonst gewesen sein. Und die Kosten für die Gestaltung der Anlage kosteten mir Geld, Schweiß und Ausdauer. Eigentlich verdiene ich dafür eine Belohnung. Es tut mir leid, sagt der junge Mann zu dir. Hier haben sie den Beweis, dass das Grundstück mir gehört. Mit Brief und Siegel. Der junge Mann bittet dich nun, sein Grundstück sofort zu verlassen. Du schäumst vor Wut. Deine Gäste ahnen von dem gerade geführten Gespräch nichts. Stimmungsvoll singen sie Lieder. Einige alkoholische Getränke haben die Laune der Gäste aufgeheitert. Die fröhlichen Lieder deiner Freunde klingen in deinen Ohren wie ein Widerspruch in deiner Verärgerung des unliebsamen Besuchers. Da zückt der junge Mann sein Mobiltelefon und spricht einige Worte hinein. Er wartet nun vor dem Eingang des Grundstücks. Immer wieder schaut er auf sein Telefon. Da kommt schon ein Polizeiauto den Berg heruntergefahren. Die Polizisten steigen aus ihrem Dienstwagen aus und klären die Eigentumsverhältnisse an Hand des Schriftstücks zu Gunsten des rechtmäßigen Eigentümers. Eindeutig entscheiden sie nach der Besitzurkunde und bitten dich, das Grundstück zu verlassen. Wie sagst du es jetzt deinen Gästen? Du stehst nun als armer Tropf da. Bei deinem Deal damals, hast du vergessen, die Angelegenheit schriftlich mit Brief und Siegel festzuhalten. Das gilt schon seit Jahrhunderten. In der Bibel lesen wir: „Man wird Äcker um Geld kaufen und verbriefen, versiegeln und Zeugen dazu nehmen.“ Jeremia 32, 44

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